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   VG Meiningen, 15.05.2012 - 2 K 274/10 Me   

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https://dejure.org/2012,23295
VG Meiningen, 15.05.2012 - 2 K 274/10 Me (https://dejure.org/2012,23295)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15.05.2012 - 2 K 274/10 Me (https://dejure.org/2012,23295)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 2 K 274/10 Me (https://dejure.org/2012,23295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    MOG § 10 Abs 1; EGV 1782/2003 Art 44 Abs 2
    Subventionen - Rückforderung von Fördermitteln; landwirtschaftlich genutzte Fläche; Dauergrünland; eingezäunte Flugplatzfläche; Sicherheitszone; Beihilfefähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingezäunte Flächen des äußeren Sicherheitsbereiches eines Verkehrsflughafens als beihilfefähige Flächen i.S.d. Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG; Beihilfefähigkeit von Flugplatzflächen i.R.d. Betriebsflächenregelung

  • Justiz Thüringen

    § 10 Abs 1 MOG, Art 44 Abs 2 EGV 1782/2003
    Rückforderung von Fördermitteln - Beihilfefähigkeit von Flugplatzflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus VG Meiningen, 15.05.2012 - 2 K 274/10
    Es werde Bezug genommen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, 1. Kammer, vom 14.10.2010 (Az.: C-61/09), wonach es nicht auf die Hauptnutzung ankomme, sondern allein darauf, ob tatsächlich eine landwirtschaftliche Nutzung möglich sei.

    1782/2003; so: EuGH, Urteil vom 14.10.2010, Rs. C-61/09-, Bad Dürckheim; juris).

    In seiner Entscheidung zur Frage der Auslegung von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 hat der EuGH am 14.10.2010 (C- 61/09; juris) entschieden, dass diese Vorschrift dahingehend auszulegen ist, dass beihilfefähig auch eine Fläche sein kann, deren Nutzung zwar auch landwirtschaftlichen Zwecken dient, deren überwiegender Zweck aber in der Verfolgung der Ziele der Landschaftspflege und des Naturschutzes bestehe.

  • VG Minden, 23.04.2009 - 3 K 3054/08

    Zuteilung von Zahlungsansprüchen zur Beantragung einer Betriebsprämie als

    Auszug aus VG Meiningen, 15.05.2012 - 2 K 274/10
    Die Kammer folgt damit der Rechtsprechung des EuGH (a.a.O.) sowie der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG (a.a.O.) sowie der Rechtsprechung des VG Minden vom 23.04.2009 (3 K 3054/08; juris) zur Beihilfefähigkeit solcher Flächen, wenn sie tatsächlich als Futterflächen genutzt werden, wie hier der Fall.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus VG Meiningen, 15.05.2012 - 2 K 274/10
    Auch hindert Unionsrecht die Anwendung des § 10 MOG nicht, denn es finden sich dort keine Rechtsvorschriften, welche die Befugnis von Behörden von Widerruf und Rücknahme regeln (vgl. EuGH, U. v. 19.09.2002, Rs. C-336/00; OVG Niedersachsen a.a.O. m. w. N.; juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2011 - 10 LC 174/09

    Vereinbarkeit eines hohen Grasaufwuchses zur Vermeidung von Vogelschlag bei

    Auszug aus VG Meiningen, 15.05.2012 - 2 K 274/10
    Sie sind dann für die Zuteilung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Betriebsprämienregelung zu berücksichtigen, wenn auf ihnen auch eine tatsächliche landwirtschaftliche Nutzung stattfindet (Anschluss an Nied.OVG u.v. 20.12.2011, Az.: 10 LC 174/09).
  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

    Ein geringerer Ernteertrag als bei intensiver Bewirtschaftung steht der Annahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. v. Art. 4 Abs. 1 lit. c VO (EG) 1307/2013 - und damit der Annahme von Dauergrünland - nicht entgegen; denn der Begriff der landwirtschaftlichen Tätigkeit setzt keinen bestimmten Ertrag oder ihre Wirtschaftlichkeit voraus (vgl. NdsOVG, U.v. 20.12.2011 - 10 LC 174/09 - juris Rn. 54; VG Meiningen, U.v. 15.5.2012 - 2 K 274/10 - juris Rn. 31).

    Denn auch Unwirtschaftlichkeit oder ein geringer Ernteertrag stehen - wie ausgeführt - der Annahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit i. S.v. Art. 4 Abs. 1 lit. c VO (EG) 1307/2013 nicht entgegen (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, U.v. 20.12.2011 - 10 LC 174/09 - juris Rn. 54; VG Meiningen, U.v. 15.5.2012 - 2 K 274/10 - juris Rn. 31).

  • VG Aachen, 25.08.2015 - 7 K 1167/15

    Landwirt; Betriebsprämie; Umverteilungsprämie; HD-Erstattung; Rücknahme;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 01.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris Rn. 13; BayVGH, Urteil vom 16.04.2013 - 21 B 12.1309 -, juris; Nds.OVG, Urteil vom 20.12.2011 - 10 LC 174/09 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 28.04.2015 - Au 3 K 15.16 - juris Rn. 37; VG Hannover, Urt. v. 24.08.2011 - 11 A 3274/09 - VG Meiningen, Urteil vom 15.05.2012 - 2 K 274/10 Me.
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